Die wesentlichen Grundlagen für das Fundraisinginstrument Geldauflagen-Marketing finden sich im Strafrecht. Zum einen in der Strafprozessordnung (StPO), zum anderen im Strafgesetzbuch (StGB). Im Falle der Einstellung eines Verfahrens oder im Falle der Aussetzung einer Strafe zur Bewährung kann es zu Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen kommen.
weiterlesen »Auch im Jugendstrafrecht können gemeinnützige Einrichtungen von Geldauflagen profitieren. Nach dem Jugendgerichtsgesetz haben Richter und Staatsanwälte aber nicht die Möglichkeit, die Zahlung eines Geldbetrages an den Staat anzuordnen. Hintergrund dieser abweichenden Regelung sind erzieherische Gründe.
weiterlesen »Manchmal kommt es auch bei Steuerstrafsachen zu Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Träger der Entscheidung sind zum Teil Beamte der Bußgeld- und Strafsachenstellen der Zoll- und Finanzämter. Diese sind aber weisungsgebunden und berücksichtigen eher den Staat.
weiterlesen »Geldauflagenliste.de ist online
Ein neues Informationsportal www.geldauflagenliste.de zum Thema Geldauflagenmarketing ist online. Mithilfe des Mediums wird dem wachsenden Informationsbedürfnis von Strafrichtern, Strafverteidigern und Staatsanwälten nach einer Internetrecherche Rechnung getragen.
74 % der Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke
Im Jahr 2006 haben rheinland-pfälzische Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 5,99 Mio Euro zu gunsten gemeinnütziger Einrichtungen zugewiesen. Fast jede dritte Zuweisung (74 %) von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren ging an gemeinnützige Einrichtungen, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um zwei Prozent.
Geldauflagen-Liste in Baden-Württemberg schrumpft
Die Zahl der gelisteten Einrichtungen in Baden-Württemberg ist im Zeitraum 2005–2007 um ca. 20 Prozent gesunken.
Geschäftspläne werden veröffentlicht
In Deutschland müssen nach § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei jedem Gericht jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilungs-
pläne offengelegt werden.