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    Aktuelles

    Geldauflagenliste.de ist online

    Ein neues Informationsportal www.geldauflagenliste.de zum Thema Geldauflagenmarketing ist online. Mithilfe des Mediums wird dem wachsenden Informationsbedürfnis von Strafrichtern, Strafverteidigern und Staatsanwälten nach einer Internetrecherche Rechnung getragen.

    74 % der Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke
    Im Jahr 2006 haben rheinland-pfälzische Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 5,99 Mio Euro zu gunsten gemeinnütziger Einrichtungen zugewiesen. Fast jede dritte Zuweisung (74 %) von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren ging an gemeinnützige Einrichtungen, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um zwei Prozent.   

    Geldauflagen-Liste in Baden-Württemberg schrumpft
    Die Zahl der gelisteten Einrichtungen in Baden-Württemberg ist im Zeitraum 2005–2007 um ca. 20 Prozent gesunken.

    Geschäftspläne werden veröffentlicht
    In Deutschland müssen nach § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei jedem Gericht jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilungs-
    pläne offengelegt werden.