Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen entscheiden als „Zuweiser“ über die Einstellung eines Verfahrens nach § 153a StPO oder über eine Auflage im Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch (StGB) zugunsten einer gemeinnützigen Organisation. Beim Geldauflagen-Marketing benötigen Sie daher die konkreten Ansprechpartner/-innen aus der Justiz.
Unsere Datenbank bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten für ein individuelles Geldauflagen-Marketing: ca. 9.200 Adressen von Zuweisern sortiert nach Bundesländern oder Gerichtsbezirken werden ständig aktualisiert.
Hier können Sie unsere aktuellen Datensätze recherchieren. Zu den Datensätzen
Bei Adressanfragen erfolgt ein aktueller Abgleich mit den Geschäftsverteilungsplänen. So garantieren wir Ihnen eine aktuelle Adressbeschaffung. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Marketingkonzeptionen zielgerecht einzusetzen.
Beispiel:
Sie planen ein Zuweiser-Mailing mit einem Projekt zu Mädchen- oder Frauenthemen, dann erhalten Sie eine „genderspezifische“ Adressenauswahl. Oder Sie möchten eher eine ältere Zielgruppe (z.B. 50plus) ansprechen? Wir können Ihnen auf Anfrage die entsprechenden personalisierten Zuweiseradressen zusammenstellen.
Wir engagieren uns für ein qualitatives Geldauflagen-Marketing im Sinne unserer Kunden, entwickeln Adresskonzepte für Ihr Marketing.
Damit tragen wir dem tatsächlichen Informationsbedürfnis von Zuweisern Rechnung. Individuell, erfolgreich und gegen den Trend der „Werbereklame“, die darauf abstellt, möglichst viele Richter/-innen oder Staatsanwälte/-innen mit Mailings „zu versorgen“.
Bei der Adressvermietung und -generierung können Sie sich auf unsere Kompetenz und vor allem auf die immer aktuelle Generierung der Adressdaten verlassen.
Bei der Adressvermietung handelt es sich um eine Einmalnutzung. Eine Adressaktualisierung durch uns ist nicht im Preis inbegriffen!
Die Adressen erhalten Sie als Excel-Datei-geordnet nach Gericht/Staatsanwaltschaft, Titel, Anrede, Titel 2, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort.
Übermittelt werden Ihnen die Datensätze als xls.Datei per E-Mail oder per Post auf Datenträger. Der Preis je Datensatz beträgt 1,00 Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Geldauflagenliste.de ist online
Ein neues Informationsportal www.geldauflagenliste.de zum Thema Geldauflagenmarketing ist online. Mithilfe des Mediums wird dem wachsenden Informationsbedürfnis von Strafrichtern, Strafverteidigern und Staatsanwälten nach einer Internetrecherche Rechnung getragen.
74 % der Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke
Im Jahr 2006 haben rheinland-pfälzische Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 5,99 Mio Euro zu gunsten gemeinnütziger Einrichtungen zugewiesen. Fast jede dritte Zuweisung (74 %) von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren ging an gemeinnützige Einrichtungen, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um zwei Prozent.
Geldauflagen-Liste in Baden-Württemberg schrumpft
Die Zahl der gelisteten Einrichtungen in Baden-Württemberg ist im Zeitraum 2005–2007 um ca. 20 Prozent gesunken.
Geschäftspläne werden veröffentlicht
In Deutschland müssen nach § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei jedem Gericht jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilungs-
pläne offengelegt werden.