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Im deutschen Spendenmarkt bemühen sich immer mehr – auch kleinere Organisationen – um Geldauflagen. Das auch als „Bußgeld-Marketing“ bezeichnete Werben um Geldauflagen umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die eine gemeinnützige Körperschaft im Bereich der Werbung, Zuweiserbindung und der Verwaltung initiiert, um Geldauflagen für die Finanzierung ihrer Arbeit zu erschließen.

Über 100 Millionen Euro Geldauflagen jährlich

Dass dies lohnenswert sein kann, zeigen die hohen Einnahmen von vielen Organisationen. Insgesamt werden in Deutschland ca. 100 Millionen Euro jährlich gemeinnützigen Organisationen aus Geldauflagen zugewiesen.

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Aktuelles

Geldauflagenliste.de ist online

Ein neues Informationsportal www.geldauflagenliste.de zum Thema Geldauflagenmarketing ist online. Mithilfe des Mediums wird dem wachsenden Informationsbedürfnis von Strafrichtern, Strafverteidigern und Staatsanwälten nach einer Internetrecherche Rechnung getragen.

74 % der Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke
Im Jahr 2006 haben rheinland-pfälzische Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 5,99 Mio Euro zu gunsten gemeinnütziger Einrichtungen zugewiesen. Fast jede dritte Zuweisung (74 %) von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren ging an gemeinnützige Einrichtungen, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um zwei Prozent.   

Geldauflagen-Liste in Baden-Württemberg schrumpft
Die Zahl der gelisteten Einrichtungen in Baden-Württemberg ist im Zeitraum 2005–2007 um ca. 20 Prozent gesunken.

Geschäftspläne werden veröffentlicht
In Deutschland müssen nach § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei jedem Gericht jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilungs-
pläne offengelegt werden.